Zubringer Güterbahnhof
Stadt und Region wollen sich positiv entwickeln. Dafür brauchen wir zukunftsfähige Verkehrswege.
Wir sind heute mobiler denn je. Täglich bewegen wir uns mit dem Auto, Bus, Zug oder Velo, um von A nach B zu gelangen. Trotz zunehmendem Verkehr wollen wir auch in Zukunft sicher und zuverlässig ans Ziel kommen. Gleichzeitig möchten wir die Quartiere vom Verkehr entlasten und den Raum neu nutzen.
Diese Ziele verfolgt das Gesamtprojekt «Engpassbeseitigung», das sich aus den drei Teilprojekten 3 . Röhre Rosenberg, Zubringer Güterbahnhof und Unterhaltsplanung zusammensetzt. Das Bundesamt für Strassen ASTRA arbeitet zusammen mit den Kantonen St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden, der Stadt St.Gallen und der Gemeinde Teufen an der neuen Verkehrslösung.
Quartiere werden entlastet
Der Zubringer Güterbahnhof entlastet besonders betroffene städtische Quartiere vom Durchgangsverkehr. Die Teufener Strasse und einige Abschnitte der Oberstrasse werden künftig deutlich weniger Verkehr aufweisen. Das ermöglicht Umgestaltungen der Strassen und schafft neue Begegnungsräume.
Die Testplanung zeigt die Entwicklungsmöglichkeiten des Güterbahnhof-Areals mit dem Zubringer Güterbahnhof und wie es in Zukunft für Freizeit, Arbeit und Wohnen genutzt werden könnte.
Häufig gestellte Fragen
Im März 2022 wurde das Generelle Projekt durch den Bundesrat genehmigt. Derzeit laufen die Arbeiten für die Ausführungsprojekte. Ab 2025 werden diese in einzelnen Etappen öffentlich aufgelegt. Das Referendum gegen die STEP-Vorlage des Bundesrats ist im Sommer oder Herbst 2024 wahrscheinlich.
Im Herbst wird das Projekte gemäss Art. 35 des Strassengesetztes an die Gemeinde St.Gallen zur Stellungnahme übergeben. In der Stadt St.Gallen ist das Stadtparlament für solche Projekte zuständig. Sollte das Ratsreferendum ergriffen werden, muss das Projekt dann der Stimmbevölkerung der Stadt St.Gallen vorgelegt werden. Diese Diese Abstimmung wird voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden.
Auf kantonaler Ebene beschliesst der Kantonsrat voraussichtlich im Jahr 2026 über das Projekt, der Kantonsratsbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum.
Die Eingaben werden vom Tiefbauamt im 1. Quartal 2024 sorgfältig geprüft und ausgewertet. Im 2. Quartal publiziert das TBA den Mitwirkungsbericht.
Der Autobahnanschluss wird zu einem grossen Teil unterirdisch erstellt. Das Areal kann also auch nach dem Bau des Anschlusses weiterhin genutzt und bebaut werden. Um die zukünftigen Nutzungen im Güterbahnhof zu klären, wurde eine Testplanung im Frühjahr 2022 durchgeführt.
Die Testplanung zeigt Entwicklungsmöglichkeiten, welche Gebäude oder Nutzungen auf dem Areal entstehen könnten. Die abschliessenden Entscheide liegen dann bei den zukünftigen Grundeigentümern und müssen voraussichtlich in Sondernutzungsplänen zuerst weiter konkretisiert werden.
Aktuelles
Zubringer Güterbahnhof: Mitwirkung abgeschlossen
Die Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden sowie die Stadt St.Gallen und die Gemeinde Teufen führten im Winter 2023/2024 eine Mitwirkung zum Zubringer Güterbahnhof durch. Die Mitwirkung stiess auf grosses Interesse: Über 1’800 Eingaben von über 220 Organisationen oder Einzelpersonen wurden eingereicht. Neben vielen inhaltlichen Rückmeldungen zeigt die Mitwirkung sowohl Zustimmung wie auch Ablehnung zum Vorhaben. […]
Mitwirkung zur Deponie Wisental startet
Für das Projekt Engpassbeseitigung St.Gallen sehen Bund und Kanton St.Gallen mehrere Tunnelbauten vor. Beim Bau fallen Erdmaterial und Gestein an. Für den Aushub wird deshalb eine Deponie notwendig. Sie soll am Standort Wisental in der Gemeinde Mörschwil entstehen. Dazu startet das Bau- und Umweltdepartement nun das Sondernutzungsplanverfahren. Im Rahmen des Verfahrens kann die Bevölkerung zur […]
Unbeantwortete Fragen aus Infoveranstaltungen
Die Teilnehmenden der Infoveranstaltungen zum Zubringer Güterbahnhof vom 16. November in St.Gallen und vom 20. November in Teufen hatten die Möglichkeit Fragen mit dem Tool „Slido“ einzureichen. Es gingen an beiden Veranstaltungen sehr viele Fragen ein, so dass nicht alle Fragen während der Veranstaltung beantwortet werden konnten. Die Fragen, die nicht vor Ort beantwortet wurden, […]