Medienmitteilung | 13. Januar 2020

Richtplan 19: Grobe Linienführung festgelegt

Richtplan 19: Grobe Linienführung festgelegt

Die Regierung hat die Anpassung 19 des Richtplans erlassen.

Darin wird auch die grobe Linienführung der Engpassbeseitigung St.Gallen festgesetzt (3. Röhre Rosenberg, Zubringer Güterbahnhof und permanente Pannenstreifenumnutzung PUN von St. Fiden bis Neudorf). Seit März 2019 liegt die Bestvariante für den Zubringer Güterbahnhof vor. Mit der Festsetzung im Richtplan kann das Projekt weiter geplant werden.